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Anglerbund Chiemsee e.V.

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Rechtliches: Fischereischein

Um in einem bayerischen Gewässer mit der Handangel fischen zu dürfen ist der staatliche Fischereischein Voraussetzung. Diesen können Sie nach bestandener Fischerprüfung bei der jeweiligen Gemeinde-/ Stadtverwaltung ab dem vollendeten 14. Lebensjahr beantragen. Der Fischereischein wird auf Lebenszeit gegen eine Gebühr von € 35,- ausgestellt.

Seit dem 01.01.1999 wird statt den bisherigen Jahres-, Fünfjahres- und Zehnjahresfischereischeinen nur noch der Fischereischein auf Lebenszeit sowie der Jugendfischereischein ausgestellt. Zusätzlich ist für die lebenslange Gültigkeit eine Fischereiabgabe zu entrichten:

Lebensalter bei Zahlung
Fischereiabgabe
14-22
€ 300,-
23-27
€ 288,-
28-32
€ 256,-
33-37
€ 244,-
38-42
€ 192,-
43-47
€ 160,-
48-52
€ 128,-
53-57
€ 96,-
58-62
€ 64,-
63-67
€ 32,-
Ab dem 68. Lebensjahr fällt keine Fischereiabgabe an

Wer die Fischereiabgabe nicht für die lebenslange Geltungsdauer entrichten möchte, kann die Fischereiabgabe für die Dauer von fünf Jahren entrichten. Hier beträgt die Fischereiabgabe € 40,-. Zur Ausübung der Angelfischerei in Bayern benötigen Gastangler aus anderen Bundesländern neben einer Fischereierlaubniskarte einen gültigen Fischereischein (AVFiG, §2). Ausländische Urlauber können bei der betreffenden Gemeindeverwaltung, auch ohne Nachweis eines Fischereischeins, einen 3 Monate gültigen Bayerischen Fischereischein zum Preis von derzeit € 22,50 erwerben.

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