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Anglerbund Chiemsee e.V.

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Allgemeines

Bevor wir Ihnen unsere Gewässer vorstellen, möchten wir Sie auf einige wichtige Punkte hinweisen, deren Beachtung zu einer ungetrübten Freude am Wasser beitragen soll. Die gesetzlichen Bestimmungen und die von unserem Verein festgelegten Auflagen sind unbedingt einzuhalten.

Jede(r) Fischer(in) muß beim Angeln einen gütligen Fischereischein, den für das betreffende Gewässer ausgestellten Erlaubnisschein und die Fangliste mitführen, und diese den Kontrollorganen (Polizei, Fischereiaufseher) auf Verlangen aushändigen!

Es sollte selbstverständlich sein und würde zum gegenseitigen Vertrauen beitragen, wenn sich unbekannte Angler am Fiscchwasser gegenseitig vorstellen und den Erlaubnisschein vorzeigen würden. Auch wenn uns als Angelfischer das Uferbenutzungsrecht (kein Befahrungsrecht!) zusteht, sollten Sie immer bemüht sein, jeden Schaden an Pflanzen und Tieren zu vermeiden.

Wir Angler sind anerkannte Naturschützer und das verpflichtet uns zu entsprechender Rücksichtnahme.

Sie erhalten mit dem Erlaubnisschein eine Fangliste. Mittlerweile sollte jedem Fischer die Notwendigkeit und der Sinn einer gut geführten Fangliste klar sein. Wir wollen keine persönlichen Kontrollen über die Fänge unserer Fischer, sondern wir brauchen diese Unterlagen für unsere tägliche Vereinsarbeit. Fangbücher sind Grundlagen für Besatzmaßnahmen, wichtige Beweismittel bei Schadensersatzansprüchen und auch Spiegelbild einer erfolgreichen Gewässerbewirtschaftung. Unseren Verpächtern gegenüber sind wir verpflichtet, jährlich über die Fänge Rechenschaft abzulegen.

Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
-Jeder gefangene Fisch, der dem Gewäser zur Verwertung entnommen wird, muß sofort in die Fangliste eingetragen werden.
-Die Fischart ist genau zu bezeichnen (z.b. Bach- oder Regenbogenforelle, Schuppen- oder Spiegelkarpfen).
-Die Länge des Fisches ist ebenfalls sofort einzutragen.
-Auf die Gewichtsangabe können wir grundsätzlich verzichten, doch wäre es wünschenwert, wenn viele Angler genaue Gewichtsangaben eintragen würden (Bitte keine Schätzungen!)
-In der Spalte "Bemerkungen" tragen Sie bitte das Gewässer ein, in dem der Fisch gefangen wurde.
-Selbstverständlich gehören auch die Fänge der Tageserlaubnisscheine in die Fanglisten.

Bitte geben Sie Ihre Fanglisten spätestens eine Woche vor unserer Jahreshauptversammlung bei unseren Kartenausgabestellen zurück! Ohne Rückgabe der Fangliste erhalten Sie keinen weiteren Erlaubnisschein. Unsere Anlagen und Gewässer erfordern natürlich laufende Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, haben wir Arbeitsdienste eingeführt. Die Termine finden Sie direkt auf unserer Startseite. Am Tage einer Vereinsveranstaltung (Jahreshauptversammlung, Königsfischen, Fischerfest) ist das Fischen ganztägig verboten. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise in den Einladungen.


Fischereischein und Fischerprüfung

Wer den Fischfang ausübt, muß einen auf seinen Namen gültigen Fischereischein sowie einen Fischereierlaubnisschein mitführen. Der Fischereischein kann nach bestandener Fischerprüfung ab dem 14. Lebensjahr nach entsprechender Entrichtung derr Fischereiabgabe auf Lebenszeit erworben werden. Kinder und Jugendliche erhalten einen Jugendfischereischein vom 10. bis zum 18. Lebensjahr. Inhaber von Jugendfischereischeinen dürfen jedoch nur in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins fischen. Zur Fischerprüfung werden nur Personen zugelassen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.

Unser Verein veranstaltet jährlich einen Vorbereitungskurs zur Fischerprüfung. Nähere Einzelheiten erhalten Sie bei unserer Kartenausgabestelle Karl Ehnle.


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